Inzwischen liegt mir eine Antwort des Vorsitzenden der angesprochenen Fraktion in Schlangen vor. Das gehört der Fairness halber auch hierhin und ich hatte Updates dazu angekündigt. Hintergrund: Wie gehen kommunalpolitisch aktive Menschen mit persönlichen Daten um?

Meine E-Mail wurde an einen Verteiler der entsprechenden Fraktion weitergeleitet. Nicht nur der Inhalt, sondern die vollständige Nachricht einschließlich meiner Kontaktdaten. Eine Kopie dieser Weiterleitung habe ich ebenfalls erhalten. Zusätzliche Kommentare oder Bewertungen wurden nicht angefügt.

Wer meine E-Mail tatsächlich erhalten hat, weiß ich allerdings weiterhin nicht. In der Kopie steht nur der Name des Verteilers. Die Personen, die zu diesem Zeitpunkt darin enthalten waren, wurden mir nicht namentlich genannt und nur einige Funktionskreise wurden erwähnt.

Genau danach habe ich aber gefragt.

Als Grund für die Weiterleitung wird die gemeinsame Meinungs- und Willensbildung der Fraktion aufgeführt. Das mag grundsätzlich nachvollziehbar sein. Fraktionen müssen beraten und sich austauschen. Es erklärt aber nicht, warum dafür meine vollständige E-Mail mitsamt Kontaktdaten an alle Fraktionsmitglieder und auch an die sachkundigen Bürger gehen musste.

Warum reichte der Inhalt nicht aus? Warum wurden die Kontaktdaten nicht entfernt? Welche Aufgabe hatten die sachkundigen Bürger dabei? Und wer von ihnen gehörte überhaupt zu diesem Verteiler?

Auch der Verweis auf § 56 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW als Rechtsgrundlage beantwortet nicht, warum diese konkrete Nachricht an diesen gesamten Personenkreis weitergegeben werden durfte, oder besser, gedurft hätte.

Auf meine Fragen, ob die Empfänger auf die Vertraulichkeit hingewiesen wurden und ob die Nachricht möglicherweise weiterverbreitet, ausgedruckt oder in andere Kanäle übernommen wurde, kam keine inhaltliche Antwort. Stattdessen wurde mir lediglich mitgeteilt, darauf bestehe kein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO.

Gleichzeitig heißt es, alle anderen Empfänger hätten meine Daten inzwischen gelöscht. Wann, auf welche Weise und wie das überprüft wurde, bleibt offen.

Ich halte diesen gesamten Umgang weiterhin für maximal unprofessionell. Die Antwort ändert daran nichts. Im Gegenteil. Sie bestätigt meine bisherige Sicht auf den Vorgang eher, als dass sie meine Zweifel ausräumt.

E-Mails und Schreiben, die an eine persönliche E-Mail-Adresse eines Fraktionsvorsitzenden geschickt werden, werden mit allen geteilt. Das hat mit Vertraulichkeit nichts zu tun. Ein seltsamer Umgang mit persönlich adressierter Post.

Ich werde deshalb noch einmal nachfassen, die Mail ist bereits raus. Ich möchte wissen, wer meine E-Mail tatsächlich erhalten hat. Außerdem erwarte ich eine nachvollziehbare Erklärung, warum die vollständige Weitergabe notwendig gewesen sein soll.

Sollten diese Fragen erneut unbeantwortet bleiben, werde ich den Vorgang der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zur Prüfung vorlegen.

Schon interessant zu wissen, wem man besser keine Mail schickt oder wer alles mitlesen darf und personenbezogene Daten bekommt, wenn Ihr einem Fraktionsvorsitzenden schreibt.

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