Der Fraktionsvorsitzende der CDU Schlangen hat geantwortet, nachdem ich ihm mein Schreiben noch einmal per Einschreiben geschickt und eine neue Frist gesetzt hatte. (Worum es geht: Beitrag 1, 2, 3)
Damit scheint die Kommunikationsregel klar. Soll meine E-Mail vollständig an einen größeren Verteiler weitergeleitet werden, funktioniert das digital offenbar ganz ausgezeichnet. Möchte ich eine Antwort darauf, muss ich das der CDU-Kommunikation zeitgemäß an das vergangene Jahrtausend angepasst ausdrucken und den Zugang durch die Post dokumentieren lassen.
Digitalisierung auf kommunalpolitisch. Minimalisierung und so. Kein Wunder, dass es auf höheren Ebenen und in CDU-geführten Verwaltungen nur spärlich klappt, wenn selbst die kleinste politische Einheit schon an den simpelsten Herausforderungen der Digitalisierung scheitert.
Die Empfänger*innen einer Mail
Die neue Antwort ist länger, enthält einige zusammengewürfelte und missinterpretierte Paragrafen und soll mir ausführlich erklären, warum ich die Namen der konkreten Empfänger*innen weiterhin nicht erfahre. Angeblich stehen deren Persönlichkeitsrechte einer Nennung entgegen.
Gleichzeitig teilt man mir mit, dass ich die Empfänger*innen anhand öffentlicher Wahlergebnisse, Ratsbeschlüsse und der Internetseite der Gemeinde selbst herausfinden könne.
Die Namen sind also geheim, aber auch öffentlich. Ich darf sie nur nicht von der Stelle erfahren, die meine E-Mail tatsächlich an diese Menschen geschickt hat? Ist klar 🙂 Statt einer Auskunft bekomme ich eine kommunalpolitische Schnitzeljagd angeboten.
Das ist, by the way, auch gar nicht mein Punkt oder meine Frage. Auf der Internetseite der Gemeinde kann ich nachlesen, wer auf der Seite heute als Ratsmitglied oder sachkundige*r Bürger*in aufgeführt wird, sicher. Ich will aber nicht die Namen derer, die im Rat sind, und wer sachkundige*r Bürger*in ist. Ich möchte die Namen derer, die die Mail bekommen haben.
Auf der Webseite steht eben nicht, wer zum Zeitpunkt der Nutzung des Verteilers „CDU-Fraktion Schlangen“ tatsächlich im verwendeten E-Mail-Verteiler eingetragen war.
Da finde ich keine Auskunft über die tatsächlichen Empfänger*innen meiner Mail, keine möglicherweise veralteten Einträge, keine zusätzlichen Funktionspostfächer und keine Information darüber, ob sich hinter dem Verteiler noch weitere Verteiler verstecken.
Und seien wir ehrlich: Nach dem, was ich in diesem Vorgang und im Allgemeinen bislang an digitaler Kommunikation durch die CDU-Fraktion in Schlangen und den Fraktionsvorsitzenden der CDU Schlangen erlebt habe, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass ausgerechnet dieser Verteiler garantiert lückenlos, sauber und aktuell gepflegt wird. Das wäre nun wirklich eine riesengroße Überraschung.
Vielleicht tue ich dem Fraktionsvorsitzenden damit Unrecht. Das ließe sich leicht ausräumen. Er müsste mir einfach die tatsächlichen Empfänger*innen nennen.
Macht er aber nicht. Ob es an mangelnder technischer Kompetenz, alberner Bockigkeit oder etwas anderem liegt, sei dahingestellt. Der Europäische Gerichtshof ist bei der Auskunft über konkrete Empfänger*innen jedenfalls deutlich. Welche der dort genannten Ausnahmen hier greifen soll, erklärt die Antwort nicht.
Stattdessen soll ich darauf vertrauen, dass öffentliche Listen und der verwendete Verteiler schon irgendwie übereinstimmen werden. Vertrauen ist allerdings genau die Währung, die sich der Fraktionsvorsitzende im Zusammenspiel mit seinen beratenden Menschen bei mir inzwischen vollständig verspielt hat.
Die große Herausforderung … eine E-Mail schreiben
Dazu trägt der Umgang mit meiner E-Mail selbst bei. Sie wurde vollständig weitergeleitet, einschließlich meiner Signatur und meiner Kontaktdaten. In der neuen Antwort wird ernsthaft behauptet, dies sei das „mildeste, gleich wirksame Mittel“ gewesen.
Wenn die vollständige Weiterleitung das mildeste Mittel war, möchte ich nicht erfahren, wie in dieser Fraktion ein weniger mildes Mittel aussieht.
Die Signatur aus einer E-Mail zu entfernen, ist keine besondere technische Herausforderung und benötigt kein geheimes Spezialwissen. Weder für einen Hobbypolitiker noch für einen Anwalt noch für einen Fraktionsvorsitzenden oder einen Maschinenbauingenieur.
Man markiert den Text und drückt auf „Löschen“. Selbst bei sehr behutsamer, langsamer und unbeholfener Bedienung und dem größten Mangel an technischer Kompetenz in der Bedienung eines dieser neumodischen E‑Mail-Programme dürfte der Vorgang in deutlich weniger als zehn Sekunden abgeschlossen sein.
Warum ein CDU-Fraktionsvorsitzender dazu offenbar nicht in der Lage war oder ist, bleibt offen. Vielleicht war die Löschtaste gerade im verlängerten Urlaub und verweigerte in der Zwischenzeit den Dienst. Wäre bei der CDU nicht die einzige Position, die sich so verhält. Vielleicht benötigt sie in der CDU-Fraktion einen vorherigen Beschluss. Vielleicht hat aber auch schlicht niemand einen Gedanken daran verschwendet, ob meine privaten Kontaktdaten für die politische Diskussion überhaupt benötigt werden.
Keine dieser Möglichkeiten ist professionell.
Mein Angebot, ein Seminar zu Social Media und digitaler Kommunikation durchzuführen, wird in der Antwort übrigens ausdrücklich als Grund für die Weitergabe angeführt. Die Mitglieder hätten wissen müssen, wer das Seminar anbietet.
Das ist in Ordnung. Dafür hätte mein Name gereicht. Überraschung.
Meine vollständige Signatur, meine Anschrift und meine weiteren Kontaktdaten waren dafür nicht erforderlich.
Das von mir angebotene Seminar könnte man nach diesem Vorgang allerdings um einen kleinen Praxisteil ergänzen: Wie lösche ich eine Signatur? Wie beantworte ich eine E-Mail, ohne vorher ein Einschreiben zu erhalten? Wie erfahre ich, welche E-Mail-Adressen in meinem verwendeten E-Mail-Verteiler stehen mit wenigen Klicks? Und worauf bezieht sich eigentlich die Formulierung „zum Letzteren“?
Alle diese Punkte scheinen zumindest für den Fraktionsvorsitzenden der CDU Schlangen (und wer auch immer bei dieser Antwort beraten oder mitformuliert hat) nötig zu sein.
Lesen ist auch Teil der Kompetenz … oder der fehlenden
In meiner ursprünglichen Nachricht stand:
„[…] wie die CDU und SPD gestern in der Ratssitzung, oder wie die FWG nicht die Geduld aufbringt, einen Wortbeitrag gegen die faschistoiden Machenschaften hinzunehmen … gruselig. Zum Letzteren: Wenn ihr nicht damit klarkommt, beantragt das Sitzungsgeld nach Anwesenheitsminuten.“
Der Fraktionsvorsitzende nimmt ausgerechnet diese Passage als Beleg dafür, dass ich die gesamte CDU-Fraktion und ihre sachkundigen Bürger angesprochen hätte.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich das nur als dreist oder als noch peinlicher, als den Rest ansehen soll.
„Zum Letzteren“ bezieht sich eindeutig auf die unmittelbar zuvor genannte FWG. Das folgende „ihr“ richtet sich an dieser Stelle ebenfalls an die FWG. Das ist grammatikalisch schon nicht anders lesbar.
Wer daraus eine Ansprache an die gesamte CDU samt aller sachkundigen Bürger macht, hat den Satz entweder nicht verstanden oder deutet ihn so um, wie er für die eigene Begründung gerade gebraucht wird.
Ich kann nicht beurteilen, welche Variante zutrifft. Besonders schmeichelhaft ist keine von beiden. Bei mir entsteht jedenfalls ein ziemlich klarer Eindruck, welches Spiel hier versucht wird.
Natürlich habe ich auch CDU und SPD kritisiert. Deutlich und ganz bewusst. Daraus folgt aber nicht, dass ich meine persönlich adressierte E-Mail an die gesamte CDU-Fraktion geschickt habe oder schicken wollte. Ein „ihr“ erweitert einen bewusst ausgewählten Empfängerkreis nicht automatisch um jedes Fraktionsmitglied und sämtliche sachkundigen Bürger.
Falls das tatsächlich die neue Regel sein soll, muss man künftig wohl jeder persönlich adressierten E-Mail vorsorglich eine kleine Auslegungshilfe beilegen: Wer ist mit „ihr“ gemeint? Wer mit „euch“? Und wer darf die Nachricht deshalb ungefragt noch alles bekommen?
Was bleibt und wie geht es weiter?
Das alles ist für mich längst kein einzelnes Versehen mehr. Ich sehe im gesamten Ablauf einen überdeutlichen Dilettantismus. Beim Umgang mit persönlichen Daten, bei der digitalen Kommunikation und inzwischen auch bei dem Versuch, das Ganze nachträglich zu rechtfertigen.
Meine E-Mails blieben unbeantwortet, bis Einschreiben folgten. Meine Nachricht wurde vollständig weitergeleitet. Die Signatur blieb stehen. Die tatsächlichen Empfänger werden nicht genannt. Ich soll sie mir selbst zusammensuchen. Und eine eindeutig auf die FWG bezogene Passage wird zur Ansprache der gesamten CDU umgebaut.
Das ist nicht professionell. Es wirkt zusammengebastelt, ist widersprüchlich, albern und kommunikativ erstaunlich unbeholfen.
Ich habe auf die neue Antwort noch einmal reagiert. Dieses Mal nur per E-Mail. Darin habe ich mitgeteilt, dass ich das Schreiben zur Kenntnis nehme, es meine Anfrage in wesentlichen Punkten aber weiterhin nicht beantwortet.B
Ein weiteres Einschreiben wird es von mir nicht geben.
Und, ganz klar: Ich rechne definitiv nicht mit einer Antwort.
Die Frist bis zum 31. August 2026 bleibt trotzdem bestehen.
Wenn bis dahin keine vollständige Auskunft vorliegt, geht der gesamte Vorgang wie angekündigt an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.
Vielleicht funktioniert die Kommunikation dann besser.
Notfalls kann die Aufsichtsbehörde ihre Nachricht ja per Einschreiben schicken. Ich werde es in der Beschwerde direkt mit anregen.